Das
Impressum

 

 

Das Gut Frielinghaus

(Gennebrecker Bauernschaft)

und seine Besitzer

Quelle: Schwelmer Heimatbücher

 

 

Das Gut Frielinghausen tritt zum ersten male urkundlich im Anfang des 14. Jahrhunderts auf. Es findet sich im Besitz der Herren von Volmestein, die es an Bauern verlehnten. Die auf dem Gute sitzende Familie nannte sich nach dem Gute auch Frielinghausen später Frielinghaus. Über das Gut und seine Inhaber unterrichten die Lehnbücher derer von Volmestein, die abgedruckt sind bei Krumbholtz, Volmesteiner Urkundenbuch, ferner die noch erhaltenen Reversale, die sich ebenso wie die Orginale der Lehnbücher im Staatsaechiv Münster i. W. Finden, und in denen der jeweilige Inhaber über die Belehnung quittierte, endlich: Hypotheken und Grundbücher, Schatzettel und Güterbeschreibungen und die Kirchenbücher der lutherischen Gemeinden Schwelm und Herzkamp.

 

Das 2. Lehnbuch, das die Volmesteiner Lehnträger um 1313 enthält, verzeichnet folgendes:

 

Isti sunt inpheodati per Th(eodericum) de Volmesteyne.

Nr. 167. Item Godessalcus de Vrilinchusen bona dicta Vrilinchusen by Scheyde.

 

(Übertragung:)

Folgende sind durch Dietrich von Volmestein belehnt worden:

Nr. 167. Gleichfalls Gottschalk zu Frielinghausen mit dem Gute zu Frielinghausen bei Schee.

 

Mit Gottschalk zu Frielinghausen haben wir also den ältesten Inhaber des Gutes Frielinghausen festgestellt.

Unser Gut wurde aber auch in die Geschichte hineingezogen. Seit 1315 gab es in Deutschland wieder einmal zwei Männer, die Anspruch auf des Reiches Krone machten, Ludwig der Baner und Friedrich der Schöne von Österreich. Um sie gruppierten sich die Fürsten des Reiches, und wieder einmal kämpften Deutsche gegen Deutsche. 1322 siegte Ludwig bei Mühldorf über seinen Gegner. Und nun griff auch auf unsere Heimat der Zwist über. Engelbert, Graf von der Mark, stand zunächst auf Seiten Friedrichs von Österreich, trat aber dann auf die Seite Ludwigs. Der Erzbischof von Köln dagegen der Lehnsherr des grafen, war der Freund des Österreichers und könnte ihn in Köln. Gegner des Erzbischofs war die Stadt Köln, auf seiner seite aber stand das Geschlecht der Volmesteiner. Nach der schlacht bei Mühldorf rückten die Verbündeten Ludwigs gegen den Erzbischof nordwärts. Anfänglich belagerten sie das Schloß Brühl am Rhein, aber plötzlich wandte sich Engelbert nach Westfalen zurück und eroberte 1324 am Jacobitage die Burg Volmestein. In dieses Geschehen versetzt uns eine Urkunde aus dem jahre 1322:

 

Universis Christi fidelibus presens scriptum visuris vel audituris. Ego Theodericus dictus Husman una cum meis heredibus cupio esse notum quod honestus vir Theodoricus de Volmistene miles suique heredes bona in Vrylinchusen ambas domos quas colunt Thylemannus et dictus Hals cum hominibus et omnibus attinentiis a me Theoderico Husmano predicto vel a meis heredibus licite et plane redimere poterit pro quadraginta marcis et quatuor marcis bonorum denariorum Tremoniensium vel equivalentium infra octo dies ante cathedram beati Petri et infra octo dies post cathedram Petri quocunque die voluerit omni anno.................. In quorum testimonium presens scriptum meo sigillo est sigillatum pro recognitione redemptorum supradictorum.

Datum et actum anno domini millesimo trecentesimo vicesimo secundo crastino Katerine virginsis.

 

Übertragung:

 

Allen schriftgläubigen, die dieses Schreiben sehen oder hören werden. Ich Dietrich genannt Husmann zugleich mit meinen Erben wünsche bekannt zu machen, daß der Eddle Dietrich von Volmestein und seine Erbe die Güter zu Frielinghausen, beide Häuser, welche Thilmann auch Hals genannt bewohnen, mit den Leuten und allem Zubehör von mir vorgenanntem Dietrich Husmann oder einem Erben ausdrücklich für 44 Mark guter Denare Dortmunder oder gleichwertiger Währung innerhalb 8 Tage vor und 8 Tage nach Petri Stuhlfeier, an welchem Tage er will, jedes Jahr  zurückkaufen kann............ zum Zeugnis dieses  ist mein Siegel an dieses Schreiben zur Erinnerung der Rückkäufer gehängt. Geschehen und verhandelt im Jahre 1322 am Tage nach Katharina der Jungfrau. (26 Nov.)

 

Aus dieser Urkunde ist zu entnehmen, daß Dietrich von Volmestein die Güter zu frielinghausen mit der Bedingung des späteren Rückkaufs an Dietrich Husmann verkauft hat. Das kann von ihm offenbar nur mit Rücksicht auf kommenden Ausgaben für den Krieg an der Seite des Erzbischofs geschehen sein. Der Rückkauf ist erfolgt, wenn auch keine urkunde darüber erhalten ist; Frielinghausen findet sich auch weiter im Volmesteinschen Besitz.

 

Die urkunde spricht aber auch deutlich von zwei Gütern Frielinghausen. Unser gut wird in der ersten Urkunde von etwa 1313 als bei dem Schee gelegen bezeichnet; es ist dies das bei Herzkamp gelegene, alte Werdener Stiftsgut. Das andere Gut Frielinghausen lag bei Gevelsberg in der alten Milinghauser Bauernschaft. Auch von diesem Gute sind eine große Anzahl von Lehnreserven erhalten; das Gut wird in ihnen immer als bei Gevelsberg hinter dem Kloster gelegen bezeichnet. Auf diese Weise lassen sich die beiden Güter gut auseinanderhalten.

Die Urkunde  von 1322 nennt endlich auch den Inhaber, er heißt Thnlemannus. Das dritte Lehnbuch, das die zeit 1351 - 1432 umfaßt, nennt ihn ebenfalls in der folgenden Notiz:

 

in parrochia Zwelme

Nr.191. Item Teleman to Vrillinchusen is belenet mnt dem gude to Vrillinchusen mnt siner tobehoringe belegen bn dem Schende in dem kerspele to Zwelme; des hesst men ennen breff. Dat hesst nu Hinze to Vrillinchusen.

 

(Übertragung)

 

im Kirchspiel zu Schwelm

 

Nr. 191. Gleichfalls Tilmann zu Frielinghausen ist belehnt mit dem Gute zu Frielinghausen, das mit seinem Zubehör gelegen ist bei dem Schee im Kirchspiel zu Schwelm; darüber hat man einen Lehnbrief. Das Gut hat nun Heinrich zu Frielinghausen.

 

Dazu stellen wir nun gleich die eintragung im vierten Lehnbuch, das nach Krumbholz aus der Zeit von 1357 bis 1429 stammt, wo das Gut unter Nr. 63 bei den im Kirchspiel zu Schwelm gelegenen Volmesteiner Gütern erscheint.

 

Item Hense to Vrillinchusen belent mnt deme gude to Vrillinusen belegen in deme kerspele Swelme belegen bn deme Schende, dat Gobbel to Vrillinchusen vur gehat hadde.

 

(Übertragung)

Ebenfalls ist Hense zu Frielinghausen belehnt mit dem Gute zu  Frielinghausen,das in dem Kirchspiel zu Schwelm bei dem Schee gelegen ist, welches Gut Gobbel zu frielinghausen vorher gehabt hat.

Diese Aufzeichnungen in den Lehnbüchern sind, was die Zeitangabe anlangt, sehr ungenau. Immerhin dürfen wir annehmen, daß Gottschalk der erste inhaber des Gutes war. Die Reihenfolge scheint dann über Tilmann, Gobbel zu Hense zu gehen. Sicher ist die Folge Gobbel - Hense, denn von jedem liegt ein Lehnrevers vor. Der des Gobbel stammt aus dem Jahre 1401:

 

 

Ich Gobbel to Vrnllinchusen erkenne in dessen openen breve dat ich entfangen hebbe in anstatt dat gudt to Vrrnllinchusen mnt siner tobehoringe belegen bn dem Schende in dem kerspele to Swelme van iunckeren Johanne van Volmestenne zeligen hern Diricks sone van Vomestenne ritters und zal eme des truwe und holt wesen to manstades rechten sunder argelist, und hebbe des to tnghe ghebeden Gokele vorg. Richtere to Swelme in der tnt enkenne dat ich umme bede wissen Gobelen to Vrnlinchusen vorg. Mun segel hebbe gehangen an dessen breff.

Datum anno domini millesimo quadringentesimo primo ipso die Donati episcopi.

 

(Übertragung)

 

Ich Gobbel zu Frielinghausen erkenne in diesem offenen Briefe an, daß ich nach Lehnsrecht das Gut zu Frielinghausen mit seinem Zubehör gelegen bei dem Schee im Kirchspiel zu Schwelm, von Junker Johann zu Volmestein, des seligen Herrn Dietrichs von Volmestein, Ritters, Sohn empfangen habe und ihm davon treu und hold sein will nach Lehnsrecht. Ohne arglist. Und des zum Zeugnis habei Gockel Wnuman zu Schwelm gebeten, diesen Brief für mich zu besiegeln. Und ich Gockel, zeitlicher Richter zu schwelm, erkläre daß ich nun Gobbels von Frielinghausen Bitte willen mein Siegel an diesen Brief gehängt habe.

Gegeben im Jahre 1401 am Tage des Bischofs Donatus. (7. August)

 

Kurz nach 1401 muß Gobbel gestorben sein, denn in der Belehnungsurkunde von 1403 wird er als „selig“ bezeichnet. Sein Sohn und Nachfolger Heinrich , Hinse genannt, wurde 1403, am 7. März belehnt. Die Urkunde darüber lautet:

 

Ich Hinze van Vrchlinchusen zeligen Gobbel sone van Vrchlinchusen enkenne in dessen apenen brechve dat ich entfangen hebbe in manstat van junkeren Johanne van Volmestenne selighen hern Dirites sone van Volmestenne ritters dat gud to Vrchlinchusen mnt siner tobehoringhe beleghen in den kerspele to Zwelme und fal eme des truwe und recht wesenals en man sinen heren schuldich is. To tuge der warhent zo hebbe ich Henze vorg. ghebeden Johanne Luttiken Berge dessen breff vor mn besegelen went ich nun segel en hebbe. Und ich Johan Luttnke Bergh gogreve to Zwelme in der tnt enkenne dat ich dussen breff umme bedde willen Hensen vorg. Besegelt hebbe.

Datum anno domini millesimo quadringentesimo tereciv feria quarta post dominicam invocativ me ect.

 

(Übertragung)

 

Ich Hinse zu Frielinghausen, seligen Gobbels von Frielinghausen Sohn, erkläre in diesem offenen briefe , daß ich zu Lehnsrecht von Junker Johann von Volmestein, seligen Herrn Dietrichs von Volmestein, Ritters, Sohn das Gut zu Frielinghausen, wie es mit seinem Zubehör im Kirchspiel Schwelm gelegen ist, empfangen habe, und werde ihm davon treu und hold sein, wie es ein Mann seinem Herrn schuldig ist. Zum Zeugnis der Wahrheit habe ich Heinrch Johann Luttike Berg gebeten, diesen Brief für mich zu besiegeln, da ich kein Siegel habe. Und ich Johann Luttike Berg, zeitlicher Gogreve zu Schwelm, erkläre, daß ich diesen Brief um der Bitte Hinses besiegelt habe.

 

Gegeben im Jahr des Herrn 1403 am Donnerstag nach Invocavit. ( 7. März.  )

 

Dieser Johan von Volmestein war nun der letzte männliche Erbe des alten ruhmreichen Geschlechts. Seine Schwester Agnes war verheiratet mit Goddert von der Recke, und als Johann gestorben war, fiel der Besitz an das Geschlecht von der Recke. Die Burg wurde nicht wieder aufgebaut, vielmehr wohnte dieser Zweig des Reckeschen Geschlechts auf Hessen an der Lippe.

 

 

 

 

Weiter Nachricht bietet uns aus dem 15. Jahrhundert noch das Schatzbuch der Grafschaft Mark vom Jahre 1486, in welchem wir die einzelnen Güter der Grafschaft zu einer landesherrlichen Steuer veranlagt finden. In der Gennebrecker Bauernschaft sind das Gut auf dem Siepen und das Gut Scherrenberg die höchstbesteuerten; sie sollen 7 Gulden zahlen; ihnen folgen das Gut auf dem Lehn und das Gut auf dem Egen mit 6 Gulden Schatz. Dann kommt Frllinchusen mit 5 ½ Gulden, wovon

 2 ½ Gulden und ein Ort bezahlt sind. Da die Liste der Bauernschaft 17 veranlagte Güter nennt, so kann man Frielinghausen zu den größeren Gütern rechnen. Das schatzbuch ist abgedruckt in dem zweiten Bande der von Meister herausgegebenen Jubiläumsschrift „ Die Grafschaft Mark, dortmund, 1909“. Nach den Ausführungen des Herausgebers läßt sich auch der Wert des Gutes berechnen. Die Güter von 200 Gulden Wert waren zu 3 Prozent veranlagt, das würde also für Frielinghausen einen Wert von rund 180 Gulden ergeben. Es ist schade, daß wir aus dem Schatzbuch den Namen des Inhabers des gutes nicht erfahren.

 

Neue Kunde erhalten wir nun erst durch einen Revers aus dem Jahre 1526. Da die Form der reverse mit ganz geringen Unterschieden immer die gleiche ist, brauchen wir nur den Inhalt anzugeben. Hans zu Frielinghausen erklärt am 6 Oktober, am Sabbat nach Franzicus, von dem Ritter Gerhard von der Recke mit dem Gute zu Frielinghausen belehnt worden zu sein. Zeugen waren Johann Wencke und Dethmann Hassenberg; sein Siegel drückte in Ermangelung eines Siegels des Hans zu Frielinghausen der Hagener Richter Matthias Hasenberg bei. Fast 50 Jahre später  lernen wir wieder einen neuen Lenhnsmann auf dem Gute kennen. Am 12. Dezember 1575 bezeugt Peter, der erste seines Namens zu Frielinghausen, daß er von Johann von der Recke zu Heessen nach lehnsrecht mit dem Gute Frielinghausen belehnt ist und ihm den Treueschwur geleistet hat. Johannvon Godingen, der Richter zu Hagen hat auf Peters Bitte, der sein eigenes Siegel führt, gesiegelt. Die Sprache dieser Urkunde ist noch niederdeutsch. Johann von der Recke zu Heessen stirbt 1582; da seine einzige Tochter und Erbin Johanne Lüttike von der Recke zu Steinfurt geheiratet hat, kommt jetzt der alte Besitz an diese Linie.

 

Peter I. zu Frielinghausen ist bereits 1585 verstorben; die aus seiner Ehe hervorgegangenen Kinder sind noch unmündig, daher wird, da ur ein Mann  mit dem Gute belehnt werden kann, Peter Knipmann zugunsten seiner „Pflegekinder“ mit dem Gute belehnt. Es wird sich bei ihm um einen Angehörigen des Geschlechts Knipmann handeln, das mit dem Volmesteinschen Gute im Hölken bei Schwelm belehnt war. Es wird wahrscheinlich zu engen verwandtschaftlichem Verhältnis zu den Frielinghäusern gestanden haben, vielleicht sogar der Vater oder Bruder der frau gewesen sein. Die Belehnung findet am 28 Sept. 1585 statt , als Zeugen sind vertreten Eberhard zum Kaisberg ( bei Hagen ) und Johann Wennenüh. Da Peter Knipmann sein eigenes Siegel führt, bittet er den letzteren der beiden Zeugen, die auch Lehnsmänner sind , für ihn zu siegeln. Dieser Brief ist, ebenso wie die nun folgenden, hochdeutsch abgefaßt.

Am 25. März 1611 wird nun Peter II., wohl ein Sohn Peters I. Nachdem er mündig  geworden ist, selbst belehnt. Die Belehnung findet in Hamm statt. Peter selbst hat kein Siegel, daher siegelt für ihn der Provisor der lutherischen Kirche in schwelm, Peter Führing. Sieben Jahre später brach der Dreißigjährige Krieg aus, jedoch hatte vorläufig unsere Heimatnoch nicht unter den Folgen dr kriegerischen Ereignisse zu leiden.

1621 am 14 Juli, wird wieder ein Peter zu Frielinghausen von Johann von der Recke zu Steinfurt mit dem Gute der Väter belehnt. Zeugen sind Hermann von Frielinghausen bei Gevelsberg, also dem anderen Frielinghausen, und Peter zu Welschenholt bei Schwelm, die beide ihre Güter zum Lehen erhielten. Die Handlung fand dieses Mal in Steinfurt statt. Es ist wohl anzunehemen, daß dieser Peter identisch ist mit dem 1611 belehnten Peter II.

Ei Jahr später, 1622,  brach der Krieg mit seinen Greulen über das Bergische Land und die Mark herein. Im Winter dieses Jahres legten sich die Spanier in Schwelm in die Winterquartiere, aber die Landbezirke hatten gleichfalls schwer zu leiden.

 

 

 Seitdem folgte eine einquartierung der anderen, und ob Kaiserliche oder Schweden, Holländer oder Hessen Evangelische oder Katholiken, sie nehmen alle , was sie bekommen konnten, mehr als  Beutegier als aus Not. Am schlimmsten hausten natürlich die marodierenden Banden. Über manches Haus flog der rote Hahn, und mancher Bauer verließ die scholle, die seine Ahnen Jahrhunderte lang ernährt hatte. Manches Geschlecht aber hielt sich auch mit echt bäuerlicher Zähigkeit, mochte die Not auch noch so groß werden.

 

Das Gut Frielinghausen war zu Anfang des Krieges noch eins der besten in der Gennebrecker Bauernschaft; mit zwei anderen Gütern, dem Großen Siepen und Scherrenberg war es 1625 im Schatzzettel am höchsten, mit 9 Reichstalern belastet. Aber bereits 9 Jahre später ist auch an unserm Gut die Not schon herangetreten. 1634 wird im Hochgericht Schwelm eine Steuer zum Loskauf von Gefangenen ausgeschlagen, wobei auf unser Frielinghausen die Summe von 3 ¼ Reichstaler kommt.Peter II. Hat diese Summe nicht bei der Hebung bezahlt, wenigstens finden wir ihn auf der Restantenliste. Zwar wird auch 1635 bei der Berechnung des Schatzes noch mit den beiden anderen Gütern in gleicher weise mit 7 ½ Reichstalern eingesetzt, aber im folgenden Jahrzehnt geht es mit Riesenschritten bergab. Die Gründe wissen wir nicht, sie werden aber sicherlich in den schweren Kriegslaten zu suchen sein. Peter II. Stirbt vor dem 13. April 1644. An diesem Tage wird nämlich sein Sohn Johann I. Von Johann von der Recke zu Steinfurt mit dem Gute belehnt. Aber es war nicht mehr viel mit dem Gute los. Der Steueranschlag für das Jahr 1645 verzeichnet für Scherrenberg und Großen Siepen je 14 Blamüser, wodurch schon die große Verarmung dieser Höfe kenntlich gemacht ist. Für Frielinghausen sind aber nur 6 Blamüser angesetzt. Dazu halten wir eine aus demselben Jahre stammende Güterbeschreibung des Hochgerichts Schwelm, nach der sich Frielinghausen in einem ganz trostlosem Zustande befunden haben muß. Das Gut war wüst, das Hofeshaus zerstört, Hermannus im Großen Siepen der Nachbar, hatte das Gut von der Bauerschaft für 28 Reichstaler gepachtet. Auf dem Hofe grasten die Rindeer, die Hermannus zum Weidegang aufgenommen hatte.

Nur 4 ½ Malter Hafer waren gesät. Wo war der Besitzer? Von Johann I. Hören wir nichts mehr. Ob er selbst dem Kalbfell gefolgt ist, weil er sah, daß die Arbeit doch nicht mehr zu lohnen schien, oder ob er ins Wuppertal gezogen war, weil er dort mehr Schutz gegen die Roheiten der Soldaten zu finde hoffte, oder ob er bei der Verteidigung seines Hofes zu tode kam, - wir wissen es nicht. Eine familientradition weiß zu erzählen, daß er in der Tat Soldat geworden ist und also im Kriege mit gekämpft hat. Das Gut sei solange verwahrlost gewesen, daß die Pflaumenbäume durch das Dach des Backhauses gewachsen wären. Aber dies war nur ein zeitweiliger Zustand. Johann hat auch nach der Familientradition noch einen bruder gehabt. Wir erfahren aus den Schwelmer Kirchenbüchern , daß 1665 Johannes, Sohn des Peter zu Frielinghausen, und 1670 Johann, ebenfalls Sohn des Peter zu Frielinghausen heiratet. Bereits 1665 wird dieser Peter zu Frielinghausen, der dritte seines Namens, als verstorben vermerkt. Da ein anderes Frielinghausen nicht in Frage kommt, so bleibt für die Stammfolge auf dem Gute keine andere Möglichkeit als die oben angegebene, durch die Familientradition gestützte Vermutung, daß der vor 1644 gestorbene Peter II. Zwei Söhne, Johann I. Und Peter III. gehabt hat . Ob Peter III. Belehnt war, wissen wir nicht; ein Lehnrevers fehlt.

Am 13. Juli 1670 ehelichte Johann II. Zu Frielinghausen Marie im Kampe; jedoch war diese Ehe nur von kurzer Dauer, denn schon am 8. April 1675 wurde Johann II. begraben. Er hinterließ einen Sohn Peter ( IV.), für den die Mutter zwar die Vormundschaft übernahm, die Belhnung jedoch ein Mann, nämlich Dietrich zu Asbeck nachsuchte. Auch Dietrich dürfte im engen Verhältnis zur Familie gestanden haben. Die Belehnung erfolgte wieder zu Steinfurt am 6 Mai 1675, also einen Monat nach Johannes Tode. Diese Belehnung zeigt daß auch der vor 1665 gestorbene Peter II., der Großvater Peters IV., ein Recht auf die erbfolge an dem Gute hatte. Maria im Kmape hat später offenbar noch einmal geheiratet, jedenfalls wird am 16. Juli 1691 Engel vom Egen als Stiefvater Peters IV. Bis zu dessen Großjährigkeit mit dem Gute belehnt.

Peter IV. Hat dann 1694 Anna Maria Evertsbusch geheiratet, wie das Kirchenbuchder lutherischen Gemeinde Schwelm ausweist, und die Güteraufnahme vom Jahre 1704, die sich im Staatsarchiv in Münster befindet, verzeichnet ihn auch im Besitze des Gutes.

 

 Frielinghausen maß damals 30 Malterscheid, es ist damit das größte Gut der Bauerschaft; der Großen Siepen ist nach der Güteraufnahme 5 Malterscheid kleiner, war aber ertragreicher.

Peter hat auch am kirchlichen Leben der lutherischen Gemeinde Anteil genommen, er war Vorsteher und Kirchmeister derselben.

Auf Peter IV. Folgt sein gleichnamiger Sohn Peter V. Wann er das Gut übernommen hat , steht nicht fest , ebenso nicht seine Eheschließung, die nicht in Schwelm erfolgt ist. Er war auch Provisor, Vorsteher und Kirchmeister der Schwelmer lutherischen Gemeinde.

Er starb vor 1750, seine Witwe überlebte ihn. Im Jahre 1750, am 14. März, wurde das Gut seinem Sohn Johannes laut Hypothekenbuch der Gennebrecker Bauerschaft zu einem Wert von 2000 Reichstalern übertragen. Zu dem Gute gehörten damals folgende Parzellen;

Ausser Hof und Garten der große Kamp, der fette kamp, der schmale Kamp, der Stoppelkamp, der kamp aufm Steinberge und ein Stück nächst der Schmiedestraße; dazu kamen die Wiesen , die Steinbergs, die Thun; die Dieckwiese und die Wiese nächst der Schmitte; ferner die Büsche im Scharpenberg, im Möllenberg, in den bergen, im Steinberg und hinter der Schmiedestraße; endlich der Kotten auf der Schmiedestraße ( heute Berghausstraße) , bestehend aus Haus, Hof und Garten , zwei Wiesen und einem Stück Land, und der sogenannte Hülserkotten, bestehend aus Hof, Garten, einer wiese und einem Stück Land. Johannes ehelichte 1756 sein Nachbarskind, Maria Katharina Scherrenberg. Unterm 13. März 1780 bestimmten die Eheleute, daß ihr Sohn Johann Caspar I. Das gesamte Gut zum Werte von 2400 Reichstalern übernehmen sollte. Wenn aber sein Bruder Lust zu den beiden Kotten hätte so sollte er diese für einen Preis von 1200 Reichstalern erhalten. Offenbar ist aber dieser Bruder verstorben, denn 1799 zahlte Johann Caspar ein Drittel des Wertes des Gesamtgutes in Höhe von 800 Reichstalern an seinen schwager bzw. seine Schwester die Eheleute Joh. Peter Overmann, und 1803 die gleiche Summe an den Schwager bzw. die Schwester, die Eheleute Joh. Caspar Berghaus. Von Johann Caspar I. Kam dann das Gut an seinen Sohn Caspar der 1809 damit belehnt wurde. Es war dies die letzte Belehnung, denn Napoleon löste unter gewaltiger Schädigung der Lehnsherren alle Lehnsverhältnisse auf, und als nach den Befreiungskriegen der preußische Staat  die Mark wieder in Besitz nahm, machte er das Unrecht Napoleons nicht wieder gut, sondern trat in die von Napoleon geschaffenen Verhältnisse ein.

Über die erbfolge auf dem Gute konnten sich die Erben Caspars nicht einigen, Frielinghausen wurde daher zwecks Auseinandersetzung der Erben subtrahiert, und Johann Caspar II. Erwarb es für den Preis von rund 20000 Reichstalern. Die Eintragung ins Grundbuch erfolgte am 29. Mai 1839.

Von Johann Caspar II. Erbte sein Sohn Johann Caspar III. Das Gut, es wurde am 21. Mai 1873 aufgelassen und am 6 Juni 1873 ins Grundbuch der Gennebrecker Bauerschaft auf den Namen des neuen Besitzers eingetragen. Seine Frau war Wilhelmine geb. Winterberg. Beide haben unterm 18. März 1891 mit ihrem Sohn Richard Frielinghaus vor dem Amtsgericht in Schwelm einen Vertrag geschlossen, laut dem dem letzteren die beiden kotten des Gutes übertragen wurden, während sein Bruder Johann Caspar IV.  Den übrigen Teil des Gutes erhielt. Nachdem dieser seinen Anteil verkauft hat, ist Richard der alleinige Namensträger der familie, die nun über 600 Jahre auf dem Hofe sitzt.  

 

 
 
 
 

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